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Leistungsentgelt

Aufgrund der Leistung- und Qualitätsvereinbarung gemäß §80a SGB XI für vollstationäre Einrichtungen zwischen dem Träger der Einrichtung, der Pflegeeinrichtung, den Landesverbänden und dem Landschaftsverband Rheinland, erbringen wir vollstationäre Leistungen und Leistungen der Kurzzeitpflege im Sinne des SGB XI.
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen den Heimbewohnern bzw. kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Diese Entgelte (Pflegesätze) werden jährlich zwischen dem Heimträger und den vorgenannten öffentlichen Kostenträgern vereinbart. Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach der Einstufung durch den medizinischen Dienst.

Unsere Tagessätze

Vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege:

  • Pflegestufe I 44,95 €/Tag
  • Pflegestufe II 63,92 €/Tag
  • Pflegestufe III 83,59 €/Tag

Bei Kurzzeitpflege wird dieser Anteil von der Pflegekasse gezahlt. Wenn die Leistung der Pflegekasse den Jahreshöchstbetrag von 1.470,00 € übersteigt, wird der darüber hinausgehende Betrag dem Selbstzahler zugerechnet.

Unterkunft und Verpflegung: 30,13 €/Tag

aufgegliedert in:

  • Unterkunft 17,02 €/Tag
  • Verpflegung* 13,11 €/Tag

Bei Kurzzeitpflege ist dieser Anteil vom Selbstzahler zu zahlen.
*bei Sondenernährung Reduzierung von 4,37 €/Tag

Investitionskostenanteil: 14,33 €/Tag

Bei Kurzzeitpflege übernimmt der jeweilige Sozialhilfeträger (hier: Rhein-Sieg-Kreis) diesen Anteil, sofern eine Genehmigung der Pflegekasse über den beantragten Zeitraum vorliegt. Ob hier auch eine übernahme aus anderen Bundesländern erfolgt, muss bei Heimaufnahme individuell geklärt werden.

Bei der vollstationären Heimunterbringung wird über die HÖhe des Investitonskostenanteils vom Kreis bzw. von den kreisfreien Städten ein Pflegewohngeld gewährt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Das Pflegewohngeld beträgt im Monat bis zu:

  • 435,92 € im Doppelzimmer
  • 469,98 € im Einzelzimmer

Zuschuss der Pflegekasse

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden von den Pflegekassen pro Monat gezahlt:

  • Pflegestufe I 1.023,00 €
  • Pflegestufe II 1.279,00 €
  • Pflegestufe III 1.510,00 €