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Service Wohnungen
Der Altbau, das ehemalige Krankenhaus, wurde nach und nach umgebaut und renoviert, so dass ein Wohnbereich mit Service für Senioren/innen entstehen konnte. Hier wurde eine Marktlücke getroffen und die 16 Appartements konnten alle nach kurzer Zeit vermietet werden.
Werden im Laufe der Zeit die Bewohner der Service-Wohnungen pflegebedürftig, so gibt es zwei Möglichkeiten:
- Umzug in den Pflegebereich des Seniorenzentrums
- Verbleib in der Seniorenwohnung und Pflege durch den ambulanten Dienst
Den Bewohnern bieten wir alle Annehmlichkeiten des Hauses, wie:
- Gesundes Essen in der eigenen Küche zubereitet und in behaglicher Atmosphäre in unserem lichtdurchfluteten Speiseraum serviert oder Mahlzeiten-Bringdienst in die Appartements.
- Friseur und Fußpflege im Haus
- Praxis für Krankengymnastik und Massage im Nebengebäude
- Kapelle im Altbau
- Hauseigener Kiosk
- Teilnahme am Beschäftigungsprogramm und an Sonderveranstaltungen
Ein Grundserviceleistungsvertrag welcher in unterschiedlicher Höhe (je nach Aufwand) zwischen 20,00 EUR bis 50,00 EUR monatlich abgeschlossen wird, beinhaltet folgendes:
- Bereitstellung der Notrufanlage Rund-um-die-Uhr
- Notwendige Hilfen bei der persönlichen Alltagsbewältigung, z.B. durch die Vermittlung von Wäsche- und Reinigungsdiensten, Unterbreitung eines Angebots zur Speisen- und Getränkeversorgung, Angebot von Einkaufs-, Begleit-, Fahr- und Handwerkerdienste usw.
- Notwendige Hilfen bei den Kontakten zu Behörden und ämtern
- Informationen und Unterstützung bei der Vermittlung und Koordination von Wahlleistungen und Leistungen des individuellen Bedarfs
- Unterstützung bei der Suche nach Tätigkeitsfeldern, in denen der Dienstnehmer entsprechend seiner körperlichen und geistigen Verfassung tätig werden möchte
- Hilfe im Not-, Krankheits-, Pflegefall, z.B. Anforderung von Notärzten, Ärzten, Organisation von ambulanten Pflegediensten, Hilfen beim Übergang in ein Alten-/Pflegeheim, Einleitung von therapeutischen Versorgungen usw.
- Vermittlung von Friseur- und Fußpflegeleistungen u.ä.
- Möglichkeit zur Teilnahme an der sog. Wohlseinsmeldung durch allmorgendliche Befragung des haustechnischen Dienstes, um dem Personal des Dienstleisters Informationen zum Gesundheitszustand / Zur Mobilität des Dienstnehmers zu geben
- Unter Beachtung des Rechts des Dienstnehmers auf freie Arztwahl: Vermittlung ärztlicher Leistungen
- Unterstützung bei der Vermittlung sozialer Kontakte, z.B. durch Gestellung von Angeboten zur Freizeitgestaltung, durch Organisation von Festen, Treffen, Fahrten usw.
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